AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01/2011) der Beyer Energietechnik GmbH
Beyer Energietechnik GmbH, Unterbichler Straße 1a, 83242 Reit im Winkel

1. Allgemeines

1.1. Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verkäufe, Beratungsleistungen und sonstige Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden.
1.2. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und verpflichten uns nicht zur Lieferung oder Leistung. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die dem Kunden übermittelten Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts und Maßangaben und dergleichen sind nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
1.3. An unsere Angebote sind wir 60 Tagen ab Datum gebunden. Eine davon abweichende Bindung muss gesondert vereinbart werden.
1.4. Wenn unsere Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 5 Werktagen schriftlich beanstandet wird, gilt sie als Vertragsinhalt.
1.5. Nebenabreden sind unwirksam.

2. Lieferung von Waren

2.1. Die Ware wird auf Kosten und Gefahr des Käufer geliefert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Gefahr geht mit Übergabe der Waren an den Kunden auf den Kunden über.
2.2. Vereinbarte Zulieferung setzt voraus, dass die Anfahrtsstraße mit schwerem Lastzug befahrbar ist. Für eine Ablademöglichkeit ist bei Lieferung palettierter Ware zu sorgen ( z.B. Stapler, Kran, Laderampe). Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unabgeladen an die Lieferadresse.
2.3. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie zum Liefertermin nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich abberufen wird. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden zu lagern.
2.4. Höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene von uns nicht beeinflussbare Ereignisse, wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unterbrechung der Energieversorgung und dergleichen entheben uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht und zwar auch dann, wenn sie bei unseren Lieferanten oder dessen Vorlieferanten eingetreten sind, jedoch in diesem Fall nur soweit, als wir dem Kunden diese Ereignisse als Ursache der Leistungsstörung nachweisen. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so erlischt unsere Lieferpflicht unter den gleichen Bedingungen.
2.5. Die Waren reisen handelsüblich verpackt. Verpackungsmaterial wird nicht vergütet und nur zurückgenommen. soweit dies schriftlich vereinbart ist.
2.6. Die Waren werden gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch nur auf schriftliche Anordnung des Kunden und dann zu seinen Lasten und auf seine Rechnung versichert. Äußerliche erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu melden und unverzüglich Art und Umfang schriftlich mitzuteilen.
2.7. Rücknahme falsch bestellter Ware erfolgt nur bei vorheriger Vereinbarung. Die Ware muss in einwandfreiem Zustand sein. Angerissene VPE werden nicht zurückgenommen. Kosten der Rücknahme trägt der Kunde (z.B. Versand). Zuzüglich werden 35 % Rücknahmegebühr berechnet. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch oder Rücknahme generell ausgeschlossen.

3. Beratungsleistungen

Für Beratungsleistungen gelten die in den Beratungsverträgen vereinbarten Bedingungen sowie die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung, soweit die HOAI im Beratungsvertrag schriftlich vereinbart wurde. Für fehlerhafte oder unvollständige Beratung wird nur bei vereinbarter, vergütungspflichtiger Beratung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für direkte Schäden, jedoch nicht für mögliche Folgeschäden aller Art gehaftet.

4. Mängelrüge/ Gewährleistung

4.1. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart und beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Reklamationen sind bei sonstiger Verwirkung des Gewährleitungsanspruches unverzüglich, jedenfalls vor Verarbeitung oder Einbau, schriftlich geltend zu machen. Das Auftreten von Mängeln berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teils davon.
4.2. Wir leisten Gewähr, dass die Waren ordnungsgemäß sind und gewöhnliche Eigenschaften aufweisen. Für besondere Eigenschaften wird nur gehaftet, wenn diese schriftlich zugesagt wurden.
4.3. Für Ware, die als mindere Qualität, wie z.B. "zweite Wahl" bezeichnet wird, ist die Gewährleistung entsprechend auf die Eigenschaften eingeschränkt, die nach der besonderen Kennzeichnung der Ware zu erwarten sind.
4.4. Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in Farbnuancen kann keine Gewähr geleistet werden.
4.5. Weitere Gewährleistungen z.B. die 10-Jahresgarantie für unsere Variotherm-Produkte, gelten nur im Rahmen einer individuellen und auftragsbezogenen Garantievereinbarung.
4.6. Für Planungszuarbeiten wird nur gewährleistet, wenn zusätzlich die allgemein anerkannten Regeln der Technik bei der Ausführung eingehalten wurden. Irrtum wegen fehlender oder falscher Angaben des Auftraggebers vorbehalten.

5. Produkthaftung und Schadensersatz

5.1. Für von uns zu vertretende Schäden im Rahmen der Produkthaftung sowie von uns verschuldete Schäden haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
5.2. Wir haften nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung und Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind. Diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers. Uns treffen auch keine weiteren Aufklärungspflichten, insbesondere nicht für Lagerung, Wartung, Einbau oder sonstiger Handhabung.

6. Preise

6.1. Die Preise entsprechen der Kostenlage des Angebotsdatums. Bei Änderung eines der kostenbildenden Faktoren behalten wir uns eine Preisanpassung vor, auch wenn ausdrücklich versandspesenfreie Lieferung vereinbart war, verpflichtet uns dies nur zur Übernahme der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen tarifmäßigen Frachtkosten.
6.2. Preislisten usw. dienen nur zur unverbindlichen Information, wenn sie nicht ausdrücklich für einen Auftrag als verbindlich vereinbart werden.

7. Zahlung

7.1. Wir behalten uns vor, Sicherstellung (Bankgarantie, Vorkasse) von unseren Kunden zu verlangen.
7.2. Unsere Rechnungen sind sofort fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist.
7.3. Die Inanspruchnahme vereinbarter Skonti setzt voraus, dass alle früheren Rechnungen beglichen sind.
7.4. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung entgegengenommen. Wechselsteuer, Diskont, Protest und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für rechtzeitige Vorlage und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr.
7.5. Eingehende zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.
7.6. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.
7.7. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem gültigen normalen Basiszinssatz zu berechnen.
7.8. Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung der gesamten offenen Forderung zu verlangen. Dieses Recht steht uns auch dann zu, wenn uns nach Vertragsabschluss die wirtschaftliche Lage des Kunden bekannt wird.
7.9. Kommt der Kunde der Zahlungsaufforderung gemäß 7.8. trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nach, so sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, die in unserem Eigentum befindlichen Waren zurückzunehmen, ohne das dies mit einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist, oder wir vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil unter Wahrung unserer Rechte, insbesondere auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, zurücktreten.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Gelieferte Ware bleibt in unserem Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag.
8.2. Der Kunde ist berechtigt, in unserem Vorbehaltseigentum stehende Waren im Rahmen des täglichen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung solcher Waren sind dem Kunden ebenso wie jegliche andere, nicht dem täglichen Geschäftsbetrieb entsprechende Verfügung, untersagt. Wird von dritter Seite auf Ware, die in unserem Eigentumsvorbehalt steht, Exekution durchgeführt oder sonst zugegriffen, hat der Kunde uns unverzüglich zu verständigen. Kosten, die uns mit der Durchsetzung unserer Ansprüche erwachsen, sind vom Kunden zu ersetzen.
8.3. Auch bei der Be- und Verarbeitung der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren geht unser Eigentum nicht unter. In diesem Fall gilt als vereinbart, dass uns an der durch Be- und Verarbeitung entstandenen Sache ein adäquater Miteigentumsanteil zusteht.

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche gegenseitige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Ort unseres Unternehmens.

10. Festlegung der AGB

Sollten einzelne Festlegungen der AGB aktuellen, gesetzlichen Regelungen widersprechen, bleibt die Gültigkeit aller anderen Festlegungen dieser AGB unberührt. Anstelle der ungültigen tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem gewollten Inhalt am nächsten kommt.

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